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Spielregeln

  1. Der Organisator ist der Verein Gossauer Weihnachtslauf.
     

  2. Die Streckenlängen betragen zwischen 520 und 8500 Meter.
     

  3. Die Veranstaltung wird gemäss offizieller Ausschreibung durchgeführt. Es können unangekündigt Dopingkontrollen durchgeführt werden.
     

  4. Streckendienst: Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet der Organisator.
     

  5. Das OK Gossauer Weihnachtslauf behält sich vor, Startverbote auszusprechen.
     

  6. Versicherung: Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein. Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab.
     

  7. Über die Auslegung von Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung und Gefahr.
     

  8. Programm und Rangliste sind auf www.weihnachtslauf.ch verfügbar. Startet ein Läufer nicht, so verfällt die Anmeldegebühr und geht an den Veranstalter. Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Organisators nicht ausgetragen oder zu Ende geführt werden, wird das Startgeld des Teilnehmers auf das nächste Jahr übertragen.
     

  9. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnorts und ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Weiter stimmen die Teilnehmenden der Verwendung von Foto- und Videomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner zu. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf. Das Einverständnis kann durch die Teilnehmenden via schriftliche und eingeschriebene Mitteilung an den Organisator ausgeschlossen werden.

 

Organisationskomitee
Gossauer Weihnachtslauf

Impressum | Medien

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