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Wettkampfreglement

  1. Der Organisator ist das OK Gossauer Weihnachtslauf.

  2. Die Streckenlängen betragen zwischen 820 und 8180 Meter.

  3. Die Veranstaltung wird gemäss offizieller Ausschreibung durchgeführt. Es können unangekündigt Dopingkontrollen durchgeführt werden.

  4. Streckendienst: Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet der Organisator.

  5. Das OK Gossauer Weihnachtslauf behält sich vor, Startverbote auszusprechen.

  6. Versicherung: Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein. Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab.

  7. Über die Auslegung von Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung und Gefahr. Rollstuhlfahrern empfiehlt das OK, zweckmässige Ausrüstung zum optimalen Schutz des Körpers zu tragen. Es besteht ein Helmobligatorium. Bei schlechtem Wetter behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Kategorie nicht starten zu lassen. Das Startgeld wird in diesem Fall auf das nächste Jahr übertragen.

  8. Programm und Rangliste sind auf www.weihnachtslauf.ch verfügbar. Startet ein Läufer nicht, so verfällt die Anmeldegebühr und geht an den Veranstalter. Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Organisators nicht ausgetragen oder zu Ende geführt werden, wird das Startgeld des Teilnehmers auf das nächste Jahr übertragen.



Organisationskomitee
Gossauer Weihnachtslauf
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